Spitzenausgleich

An der Börse meint der Spitzenausgleich eine Methode zum Ausgleich eines Überhanges auf der Angebotsseite oder auf der Nachfrageseite. Der Spitzenausgleich an der Börse erfolgt, indem Kursmakler die überschüssigen Aufträge auf eigene Rechnung übernehmen. Im Rahmen der Stromsteuer bezeichnet der Spitzenausgleich deren Ermäßigung für energieintensive Betriebe des produzierenden Gewerbes; eine mit der Stromsteuer vergleichbare Regelung gilt auch hinsichtlich der EEG-Umlage. Problematisch ist jedoch, dass der Spitzenausgleich bei der Stromsteuer und bei der EEG-Umlage zu einer übermäßigen Belastung privater Verbraucher führt. Ursprünglich meinte der Spitzenausgleich in der Energieversorgung die Verlagerung des Stromverbrauches in Zeiten mit geringer Nachfrage, wozu auch Nachtspeicherheizungen dienten.

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