Der Spitzensteuersatz ist der höchstmögliche Steuersatz eines Landes, welcher auf die höchsten Einkommen erhoben wird. In Deutschland muss der Spitzensteuersatz gemäß eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes weniger als fünfzig Prozent betragen, da ein die Hälfte des Einkommens übersteigernder Steuersatz als Enteignung betrachtet wird. Spitzensteuersätze greifen erst bei hohen Einkommen und berücksichtigen den Grundsatz, dass sich besonders leistungsfähige Steuerzahler überdurchschnittlich an der Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben beteiligen sollen. Auch bei der Veranlagung mit dem Spitzensteuersatz bleiben der Grundfreibetrag und alle weiteren Freibeträge erhalten, so dass die tatsächliche prozentuale Steuerlast geringfügig unterhalb dieses Satzes liegt.