Splittingverfahren

Das Splittingverfahren wird in vielen Staaten bei der Berechnung der Einkommenssteuer (Einkommensteuer) genutzt. Mittels des Splittingverfahrens berücksichtigt der Gesetzgeber, dass in vielen Fällen das Einkommen einer Person einer aus mehreren Mitgliedern bestehenden Unterhaltungsgemeinschaft dient. In Deutschland wird als Splittingverfahren das Ehegattensplitting angewendet, während Frankreich und einige weitere Länder ein Familiensplitting kennen. Der Grundgedanke eines Splittingverfahrens ist das Bestehen eines progressiven Steuertarifes, durch welchen höhere Einkommen stärker als geringe steuerpflichtige Einnahmen belastet werden. Die Beitragsfreiheit für Familienangehörige in der gesetzlichen Krankenversicherung stellt ebenfalls eine Variante des Splittingverfahrens dar, auch wenn keine Progression vorliegt.

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