Der Staatsbankrott liegt vor, wenn ein Staat die Zahlungen an seine Gläubiger einstellt oder die Einstellung der Zahlungen definitiv erklärt. Der Staatsbankrott kann sich auch auf Teilstaaten wie Bundesländer, Regionen oder Provinzen beziehen. Die traditionelle Volkswirtschaftslehre schließt einen Staatsbankrott eigentlich aus, da Staaten ihre Einnahmen leicht erhöhen können. Tatsächlich sind mehrere Fälle von Staatsinsolvenzen bekannt. Faktisch handelte es sich auch bei der isländischen Bankenkrise 2008 um einen Staatsbankrott, da Island zunächst drei notleidende Banken verstaatlicht hatte und sich anschließend weigerte, die bei diesen unterhaltenen Guthaben auszuzahlen. Auch die 1971 einseitig verkündete Aufhebung der Verpflichtung der USA zum Rücktausch von Dollar in Gold erfüllte die Bedingungen eines Staatsbankrotts.