Staatsfonds verwalten Gelder im Auftrag eines Staates. Der englische Begriff für einen Staatsfonds lautet Sovereign World Fonds, die geläufige Abkürzung ist SWF. Staatsfonds beteiligen sich häufig an Unternehmen im Ausland, in Deutschland ist eine Beteiligung von mehr als fünfundzwanzig Prozent durch einen ausländischen Fonds genehmigungspflichtig. Diese Regel gilt dem Gesetzestext nach zurzeit auch gegenüber Staatsfonds von EU-Mitgliedsstaaten und widerspricht damit europäischem Recht. Staatsfonds unterliegen üblicherweise hohen moralischen Anforderungen, deren genaue Ausgestaltung die Aufgabe der jeweiligen Regierung ist. Eine Minderheit von Wirtschaftsautoren rechnet auch ausdrücklich für die Rentenversicherung angelegte Fonds zu den Staatsfonds, sofern diese staatlicherseits unterhalten und kontrolliert werden.