Staatsverschuldung

Die Staatsverschuldung gibt die Gesamtheit der Verbindlichkeiten eines Staates gegenüber Dritten an. Traditionell erfolgt die Angabe von Staatsschulden im Bruttoverfahren, ohne dass die Forderungen mit diesen verrechnet werden. Eurostat als europäische Statistikbehörde weicht jedoch von der traditionellen Bewertung der Staatsverschuldung ab und berücksichtigt bei ihrer Errechnung sowohl Verbindlichkeiten als auch Außenstände des kompletten Staatsektors. Problematisch ist eine hohe Staatsverschuldung, wenn sie nicht durch Investitionen, sondern durch regelmäßig anfallende Ausgaben wie Unterstützungszahlungen und den Schuldendienst entstanden ist. Neben der sichtbaren besteht auch eine verdeckte Staatsverschuldung, welche sich vorwiegend aus Pensionsansprüchen zusammensetzt. Viele Staaten begrenzen die erlaubte Höhe ihrer Staatsverschuldung durch Gesetze.

^