Die Staffelmiete ist eine besondere Vereinbarung bezüglich der Miethöhe und durch die Vereinbarung einer regelmäßigen Mietzinssteigung gekennzeichnet. Üblicherweise steigt der Mietzins bei einer Staffelmiete jährlich, ein Jahr ist zugleich der gesetzlich vorgeschriebene Mindestzeitraum zwischen zwei Mietzinserhöhungen bei Staffelmietverträgen. Wenn eine Staffelmiete für eine Wohnung vereinbart wurde, darf der Vermieter auch nach einer Modernisierung die vertraglich festgelegte Miete nicht zusätzlich erhöhen; lediglich die Anpassung der Betriebskosten ist möglich. Für den Mieter ist eine Staffelmiete häufig ungünstig, da die vereinbarte Mietpreiserhöhung oftmals überdurchschnittlich hoch ausfällt. Staffelmieten können bei unbefristeten Mietverträgen vereinbart werden, wobei die Staffelung befristet wird.