Als Stammland eines Unternehmens gilt üblicherweise der Staat, in welchem dieses ihren Sitz hat, bei Konzernen bestimmt der Sitz der Muttergesellschaft das Stammland. Eine andere Sichtweise betrachtet als Stammland den Staat, in welchem ein Unternehmen ursprünglich gegründet wurde. Im internationalen Marketing wird von einer Stammland-Orientierung gesprochen, wenn das Unternehmen ausländische Märkte mit denselben Produkten und Werbemethoden wie den heimischen Markt erobern möchte, was angesichts unterschiedlicher Mentalitäten der Bevölkerung in unterschiedlichen Ländern oftmals nicht gelingt. In der Politik bezeichnet das Stammland einer Partei das Bundesland beziehungsweise die Provinz eines föderal organisierten Staates, in welchem eine Partei ursprünglich beherbergt war oder besonders erfolgreich ist.