Stand-by-Kredit

Als Stand-by-Kredite werden vorwiegend Darlehen des Internationalen Währungsfonds bezeichnet. Der IWF vergibt einen Stand-by-Kredit an einen Staat, wenn dieser vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten bewältigen muss. Der IWF zahlt den Stand-by-Kredit an die Zentralbank des entsprechenden Landes aus. Stand-by-Kredite sind auch in der privaten Kreditwirtschaft möglich und kommen zur Anwendung, wenn vorübergehende Liquiditätsengpässe entstehen. Der häufigste Grund für die Vergabe von Stand-by-Krediten in der Kreditwirtschaft besteht in verspätet erfolgenden Zahlungseingängen, so dass Stand-by-Darlehen auch als Überbrückungskredite bezeichnet werden. Bei allen Stand-by-Krediten handelt es sich um kurzfristige Verbindlichkeiten, deren Laufzeit bei einer Vergabe durch den IWF wenige Jahre und bei der Beantragung durch Unternehmen auf wenige Wochen oder Monate beschränkt.

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