Die Steuerabschreibung bezeichnet die steuerlich wirksame Abschreibung (Absetzung für Abnutzung) auf das Anlagevermögen. Der besondere Begriff der Steuerabschreibung beruht darauf, dass teilweise für die Steuerbilanz andere Bestimmungen als für die Handelsbilanz gelten. Eine gegenüber dem Normalverfahren vergünstigte Steuerabschreibung gewährleistet der Gesetzgeber bei als wünschenswert eingestuften Investitionen. Von besonderer Bedeutung ist die erhöhte Steuerabschreibung bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sowie für die energetische Sanierung von Immobilien. Grundsätzlich dient die Steuerabschreibung dem Ausgleich des Wertverlustes durch das Anlagevermögen. Eine weitere Grundlage der Steuerabschreibung stellt die Pflicht zur Aktivierung der Beschaffungspreise hochwertiger Güter dar. Umgangssprachlich bezeichnen Steuerzahler mitunter fälschlicherweise die von der Steuerschuld abziehbaren Werbungskosten und Sonderausgaben ebenfalls als Steuerabschreibung.