Die in einem Land erhobenen Steuern lassen sich nach unterschiedlichen Gesichtspunkten in einzelne Steuerarten aufteilen, wobei auch Zölle und vergleichbare Abgaben im weiteren Sinn zu den Steuerarten gerechnet werden. Je nach verwendetem Gesichtspunkt kann die Aufteilung in unterschiedliche Steuerarten nach Ertragssteuern und Verkehrssteuern sowie nach der Art des zu versteuernden Gegenstandes eingeteilt werden. Grundsätzlich können Steuern vom Ertrag (Einkommen) eines Steuerpflichtigen, vom Umsatz und vom Vermögen erhoben werden. Die wichtigste Aufteilung in verschiedene Steuerarten besteht in der Unterteilung in direkte und in indirekte Steuern. Des Weiteren lassen sich Steuern in Subjektsteuern und in Objektsteuern als unterschiedliche Steuerarten aufteilen.