Steuerbemessungsgrundlage

Die Steuerbemessungsgrundlage wird für die Berechnung der Steuerschuld verwendet. Bei der Einkommenssteuer (Einkommensteuer) dient als Berechnungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen, welches auf Grund der Nichtanrechnung einzelner Einkünfte und wegen Freibeträgen nicht mit dem effektiven Einkommen identisch ist. Bei der Umsatzsteuer ist die Steuerbemessungsgrundlage für die Gesamtsteuer der Nettopreis der Ware, für die praktische Umsetzung hingegen der Differenzbetrag zwischen dem Einkaufspreis eines Händlers und dessen Verkaufspreis. Bei der Erbschaftssteuer gilt besonders für Immobilien auf Grund des Einheitswertes eine für den Steuerpflichtigen günstige Steuerbemessungsgrundlage. Für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer dient der Hubraum als Bemessungsgrundlage, während für die Branntweinsteuer der Alkoholgehalt der zu versteuernden Getränke maßgeblich ist.

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