Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit bezeichnet den Umstand, dass in Einzelfällen keine Steuern anfallen. Die im Steuerrecht bestehende Unterscheidung zwischen der Steuerfreiheit und einer nicht vorhandenen Steuerbarkeit wird weder in der Umgangssprache noch in der Fachliteratur konsequent eingehalten. Stattdessen wird in beiden Fällen von einer Steuerfreiheit gesprochen. Grundsätzlich steuerfrei bleibt in der Einkommensteuer ein Betrag in Höhe des Existenzminimums, des Weiteren existieren in fast allen Steuerarten Freibeträge. Die oftmals erwähnte Steuerfreiheit von Glücksspielgewinnen ist eigentlich keine, da anstelle der Steuern auf Gewinne bereits eine Versteuerung der Einsätze durch die Rennwettsteuer und Lotteriesteuer erfolgt. Auch die Steuerfreiheit von Minijobs ist nur relativ, da der Arbeitgeber eine pauschale Steuer abführt.

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