Der Steuergegenstand ist der Gegenstand, welcher zur Versteuerung herangezogen wird. Im Gegensatz zur Bemessungsgrundlage oder Steuerbemessungsgrundlage, welche den Wert des entsprechenden Steuergegenstandes berücksichtigt, dient der Begriff Steuergegenstand steuerrechtlich lediglich als Definition des steuerlich zu berücksichtigende Objektes. So ist das Einkommen ebenso ein Steuergegenstand wie das Vorhandensein von Alkohol in Getränken, welche somit der Branntweinsteuer unterliegen, sofern nicht Sonderregelungen wie die Bestimmungen der Biersteuer maßgeblich sind. Bei Immobiliengeschäften bildet das Grundstück den Steuergegenstand, bei Gewerbeunternehmen das Vorhandensein eines Gewerbeertrages. Es ist möglich, dass trotz des Vorhandenseins eines Steuergegenstandes keine Steuern anfallen, da die Bemessungsgrundlage unterhalb eines Freibetrages liegt.