Als steuerliche Förderungen gelten alle Maßnahmen des Steuerrechtes, mittels derer wünschenswertes Verhalten steuerlich begünstigt wird. Zu den bekanntesten steuerlichen Förderungen zählen die Wohnbauprämie sowie die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitslohnes bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Auch die Steuerfreiheit einer geringen Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten gilt als steuerliche Förderung des Ehrenamtes. In einer weiteren Bedeutung werden staatliche Zuschüsse für Forschungseinrichtungen und für Bildungseinrichtungen, welche aus Steuerermitteln erbracht werden, ebenfalls als steuerliche Förderung bezeichnet. Das gilt auch für sonstige aus Steuermitteln erbrachte Zuschüsse. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung dienen steuerliche Förderungen vorwiegend dem Ausgleich für nicht durch Beiträge finanzierbare Aufgaben.