Als Steuermerkmale gelten Kennziffern, welche bei der Anmeldung von Steuern anzumelden sind. Ebenso nutzen Versicherungsgesellschaften Steuermerkmale, aus welchen sich die Steuerpflicht von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen ablesen lässt; diese unterscheidet sich zwischen vollständig privat finanzierter und geförderter Beitragszahlung. Im Meldeverfahren sind die einzelnen Steuermerkmale als zweistellige Zahlen vorgegeben. Steuermerkmale werden nicht nur zu Steuerzwecken, sondern auch bei Meldungen an die Sozialversicherungen verwendet. In der Umgangssprache gelten zudem sich auf die Höhe der zu zahlenden Steuern wie eigene Kinder, die gültige Steuerklasse oder eine Schwerbehinderung als Steuermerkmale. Seit der Abschaffung der Lohnsteuerkarte in Papierform setzt sich dieser Sprachgebrauch auch in offiziellen Dokumenten zunehmend durch.