Stille Reserven

Stille Reserven sind Vermögensbestandteile eines Unternehmens, welche in der Bilanz nicht erkennbar sind. Stille Reserven entstehen häufig durch eine Unterbewertung vorhandener Vermögensbestandteile sowie durch die Überbewertung betrieblicher Schulden. Vorhandene stille Reserven lösen sich üblicherweise wieder auf, sobald die Anlagegüter verkauft oder die Schulden getilgt werden; eine Ausnahme von der mittelfristigen automatischen Auflösung der stillen Reserven bestehen bei erworbenen Grundstücken. In der Schweiz dürfen an der Börse notierte (im Schweizer Sprachgebrauch kotierte) Aktiengesellschaften nur eingeschränkt stille Reserven bilden, während in den USA eine Unterbewertung von Vermögensgegenständen unüblich ist. In Deutschland gilt die Bildung stiller Reserven als erlaubtes Mittel der Bilanzpolitik.

^