Streckungsdarlehen

Das Streckungsdarlehen ist eine Form der Tilgungsstreckung. Es kommt zur Anwendung, indem ein dem Kreditkunden zunächst unter dem Abzug eines Damnus (Abzug für die mit der Kreditvergabe verbundenen Kosten, wird auch als Disagio oder als Auszahlungsdisagio bezeichnet) gewährtes und zur Verfügung gestelltes Darlehen nachträglich in der Höhe des Kreditnennbetrages ausgezahlt wird. Formal kann das Streckungsdarlehen entweder als Aufstockung des Hauptdarlehens oder als selbstständiges Darlehen abgewickelt werden. Die geleisteten Tilgungen werden üblicherweise zuerst auf das Streckungsdarlehen und erst danach auf den ursprünglichen Kredit angerechnet. Faktisch stellt die Aufnahme eines Streckungsdarlehens eine Erhöhung eines bereits bestehenden Kredites dar.

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