Streubesitz

Der Streubesitz bezeichnet den Teil der Aktien einer Aktiengesellschaft, welcher sich in der Hand des breiten Publikums befindet. Die deutsche Börse definiert als Voraussetzung für einen Streubesitz an Wertpapieren, dass der einzelne Anleger nicht mehr als fünf Prozent der Anteile an einer Gesellschaft hält; in anderen Ländern kommen teilweise geringere Werte zur Anwendung. Ein ausreichendes Maß an Streubesitz ist für die Aufnahme in den DAX zwingend erforderlich. Je höher der Streubesitz an einer Aktie, desto mehr Papiere stehen der Börse zum regelmäßigen Aktienhandel zur Verfügung. Der englische Fachbegriff für den Streubesitz lautet Free Float.

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