Die Stromsteuer dient der behutsamen Verteuerung von Energie und soll zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Elektrizität anregen. Zahlreiche Betriebe zahlen einen ermäßigten Steuersatz, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Stromsteuer gilt nicht für den Stromverbrauch auf Helgoland und in Büsingen, ihr Aufkommen steht grundsätzlich dem Bund zu, dieser führt jedoch neunzig Prozent der Stromsteuereinnahmen an die gesetzliche Rentenversicherung ab. Dieser Anteil entlastet jedoch nicht die Rentenversicherten, sondern führt zu einer Verringerung des Arbeitgeberanteils an den Rentenversicherungsbeiträgen. Die erstmalige Erhebung der Stromsteuer erfolgte im April 1999. Nicht von der Stromsteuer erfasst wird Strom, welchen Nutzer in Notstromaggregaten oder an Bord von Schiffen und Flugzeugen erfassen.