Stromtarife

Seit der Liberalisierung des Strommarktes bieten die einzelnen Versorger unterschiedliche Stromtarife an. Der Grundversorgungstarif stellt einen Pflichttarif mit Annahmepflicht dar, während Stromanbieter bei Sondertarifen Kunden ablehnen können. Günstigere Stromtarife als der Grundversorgungstarif bleiben somit Stromabnehmern mit schlechter Bonität häufig verwehrt. Stromtarife mit Ausnahme des Grundversorgungstarifes können mit einer zweijährigen Mindestlaufzeit und einer automatischen Verlängerung ohne Kündigung um ein Jahr ausgestattet sein, bei Umzügen besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Durch die Wahl des Stromtarifes kann der Strombezieher Einfluss auf den Strommix nehmen, was besonders bei der Entscheidung für einen Ökostromtarif gilt. Viele Stromtarife sind mit einer - oft aber eingeschränkten - Preisgarantie verbunden.

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