Subventionsgesetz

Das Subventionsgesetz (SubvG) heißt eigentlich "Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen" und führt die Bestimmungen des Paragraphen 269 des Strafgesetzbuches näher aus. Es gilt seit September 1976 und verpflichtet den Subventionsgeber zur Erteilung verbindlicher Hinweise für den rechtmäßigen Bezug der ausgelobten Förderungen. Der Subventionsempfänger muss im Gegenzug korrekte Angaben vornehmen und sich möglicherweise auf die Subventionsberechtigung auswirkende Veränderungen unaufgefordert mitteilen. Des Weiteren schreibt das Subventionsgesetz ausdrücklich die Meldung eines wahrgenommenen Subventionsbetruges an die Staatsanwaltschaft vor. Das Subventionsgesetz sieht für landesrechtliche Subventionen die Gültigkeit nur vor, wenn es durch ein Landesgesetz als auch für diese verbindlich erklärt wurde, was auf die meisten Bundesländer zutrifft.

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