Tabaksteuer

Bei der Tabaksteuer handelt es sich um eine Verbrauchssteuer, welche als Bundessteuer ausschließlich der Bundeskasse zufließt. Dieser zahlt jedoch einen geringen Teil der Steuereinnahmen aus der Tabaksteuer an gesetzliche Krankenkassen aus, da der regelmäßige Tabakkonsum zu gesundheitlichen Schäden führt. Bei der Tabaksteuer handelt es sich um eine Lenkungssteuer, deren Höhe den Tabakkonsum verringern soll. Andererseits hat das Finanzministerium ein Interesse an einem hohen Steueraufkommen. Im Rahmen der Vermeidung des Rauchens ist schwer nachvollziehbar, dass Drehtabak einer geringeren Tabaksteuer als fertige Zigaretten unterliegt, begründet wird dieser Steuertatbestand üblicherweise damit, dass überwiegend Menschen mit geringem Einkommen diese Form des Tabakgenusses wählen. Verbraucher können die Tabaksteuer teilweise umgehen, indem sie im Rahmen der erlaubten Freimengen Tabakprodukte aus anderen Ländern mit geringerer Tabaksteuer einführen.

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