Das T2-Verfahren wird auch als internes Versandverfahren bezeichnet und dient der zollrechtlichen Überwachung des Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union sowie zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Innerhalb der Europäischen Union ist die Anwendung des T2-Varfahrens bereits seit der Einrichtung des europäischen Binnenmarktes im Jahr 1993 grundsätzlich obsolet geworden. In Einzelfällen kann die Durchführung des T2-Verfahrens angeordnet werden, wenn die Beförderung konkreter Gemeinschaftswaren innerhalb der Mitgliedsländer der Europäischen Union ausnahmsweise und aus einem besonderen Anlass überwacht werden soll. Das T2-Verfahren bezieht sich sowohl auf die Einfuhr und Ausfuhr von Gütern in Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft als auch auf den Transport durch ein Mitgliedsland.