T1-Verfahren

Das T1-Verfahren ist zollrechtlich ein externes Versandverfahren und bezieht sich auf Waren, welche nicht der Europäischen Union zuzurechnen sind. Insbesondere regelt das T1-Verfahren die Bedingungen, unter welchen Nicht-Gemeinschaftswaren innerhalb der Europäischen Union befördert werden dürfen, ohne dass auf diese Einfuhrabgaben erhoben werden. Das T1-Verfahren umfasst ebenfalls Waren, welche unverändert oder nach einer Verarbeitung beziehungsweise Veredelung in ein Drittland ausgeführt werden sollen. Dem T1-Verfahren unterliegen ebenfalls Gemeinschaftswaren, sofern sie in ein Drittland ausgeführt werden sollen und bei der beabsichtigten Ausfuhr strenge Formvorschriften zu beachten sind. Die genauen Vorschriften für das externe Versandverfahren (T1-Verfahren) regelt der Zollkodex der Gemeinschaft in Artikel 91.

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