Eine Tantiemenrückstellung bilden in erster Linie Unternehmen, wenn sie mit ihren leitenden Mitarbeitern und Managern zusätzlich zum Festgehalt vom Erfolg abhängige Tantiemen vereinbart haben. Die entsprechenden Rückstellungen dienen der nachträglichen Auszahlung der vereinbarten Tantiemenzahlungen. Des Weiteren bilden Rundfunksender und Veranstalter Tantiemenrückstellungen für eventuelle Nachforderungen der GEMA. Unternehmen, die Tantiemenrückstellungen für die verspätete Auszahlung von Tantiemen an ihre leitenden Mitarbeiter bilden, müssen bei der Ausgestaltung darauf achten, dass ihnen das Finanzamt keine verdeckte Gewinnausschüttung anstelle einer vereinbarten Erfolgsprämie unterstellen kann. Inzwischen akzeptieren Finanzgerichte angemessene Tantiemenrückstellungen und die spätere Überweisung der Tantieme als nicht ungewöhnliche Form der Stundung von Arbeitsentgelten durch Mitarbeiter.