In Betrieben beinhaltet die Tantiemenvereinbarung die Absprache, dass Geschäftsführer und leitende Angestellte wie Manager neben ihren festen Bezügen vom Ergebnis abhängige Tantiemen erhalten. In der Regel setzt die Tantiemenvereinbarung ein überdurchschnittlich gutes Geschäftsergebnis voraus, besonders im Bankwesen wurde diese Grundregel in den letzten Jahren von mehreren Instituten nicht beachtet. Gegenüber Autoren und Künstlern stellt die Tantiemenvereinbarung mit dem Herausgeber oder Verlag die Vereinbarung über die Aufteilung der Einnahmen dar. Eine weitere Form der Tantiemenvereinbarung erfolgt zwischen der GEMA beziehungsweise der VG Wort und den Künstlern oder Autoren mittels des Wahrnehmungsvertrages. Auch Webseiten entlohnen ihre Mitautoren zum Teil über eine Tantiemenvereinbarung.