Tarifeinheit

Die Tarifeinheit war ein bis 2010 bestehender Grundsatz, wonach in jedem Betrieb für eine Mitarbeitergruppe nur ein Tarifvertrag zur Anwendung kommen konnte. Seit der Aufhebung der verbindlichen Tarifeinheit gelten für die Mitglieder unterschiedlicher Gewerkschaften in vielen Fällen unterschiedliche tarifliche Bestimmungen. Die Tarifkonkurrenz zwischen einem Flächentarifvertrag und einem Haustarifvertrag wurde während der Anforderung an die Tarifeinheit automatisch zugunsten des internen Tarifes aufgelöst, heute vereinbaren Gewerkschaften und Arbeitgeber eine entsprechende Zusatzklausel. Die Tarifkonkurrenz zwischen verschiedenen Gewerkschaften wurde 2010 vom Verfassungsgericht als gewünscht deklariert, da die erzwungene Tarifeinheit einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit darstellte. Somit gilt heute die Tarifpluralität und nicht mehr die Tarifeinheit in Bezug auf unterschiedliche Interessenvertretungen als erstrebenswert.

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