Tarifregister

Das Tarifregister im engeren Sinn meint ein durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführtes Verzeichnis aller in Deutschland abgeschlossener Tarifverträge. Seine Führung wird durch das Tarifvertragsgesetz vorgeschrieben. Es enthält Daten zum Abschluss und zur Aufhebung der einzelnen Tarifverträge sowie gegebenenfalls zum Termin einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Neben dem bundesweiten Tarifregister existieren entsprechende Verzeichnisse bei den Arbeitsministerien der einzelnen Bundesländer. Des Weiteren werden umgangssprachlich auch die von den jeweiligen Tarifvertragsparteien geführten Verzeichnisse abgeschlossener Tarifverträge als Tarifregister bezeichnet. Die DGB-Gewerkschaften führen ihr zentrales Tarifregister beziehungsweise Tarifverzeichnis in der Hans-Böckler-Stiftung und dort über das WSI.

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