Die Tarifrente ist ein von Gewerkschaften bevorzugtes Modell zur schrittweisen Verkürzung der Arbeitszeit bei Erreichen eines bestimmten Alters. Zurzeit ist die Tarifrente in einigen wenigen Tarifverträgen sowie in Betriebsvereinbarungen einiger weniger Unternehmen realisiert. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Tarifrente wird regelmäßig neben einem festgelegten Mindestalter eine Mindestbetriebszugehörigkeit vorausgesetzt, in vielen Fällen gilt eine entsprechende Vereinbarung ausschließlich für im Schichtdienst beschäftigte Mitarbeiter eines Unternehmens. Eine Tarifrente ist entweder mit vollständiger Lohnfortzahlung trotz verringerter Arbeitszeit oder mit einer geringfügigen Verringerung der Einkünfte verbunden. Die meisten Unternehmen lehnen die Tarifrente wegen der mit ihr verbundenen Kosten ab.