Tarifsozialplan

Ein Tarifsozialplan, auch die Schreibweise Tarif-Sozialplan ist üblich, bezeichnet einen soziale Belange berücksichtigenden Plan für die Betriebsabwicklung im Falle einer Insolvenz beziehungsweise einer freiwilligen Betriebsaufgabe oder eines Betriebsüberganges, in dessen Rahmen nicht alle Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden können. Sozialpläne können außer über eine Gewerkschaft direkt zwischen einem Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter vereinbart werden. Der Begriff Tarifsozialplan wird von vielen Autoren ausschließlich auf die unter der Beteiligung einer Gewerkschaft abgeschlossenen Sozialpläne verwendet, eindeutig festgelegt ist diese Begriffseinschränkung jedoch nicht. Mit der Gewerkschaft vereinbarte Tarifsozialpläne können vorsehen, dass sich ihre Gültigkeit auf Gewerkschaftsmitglieder beschränkt.

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