Tarifumstellung

Eine Tarifumstellung bedeutet, dass ein Verbraucher weiterhin Leistungen bei seinem bisherigen Anbieter bezieht, sich das Abrechnungssystem jedoch ändert. Eine Tarifumstellung wird in den meisten Fällen durch den Kunden veranlasst, in Einzelfällen leiten jedoch Leistungserbringer eine Tarifumstellung ein, da sie bisher angebotene Tarife aufgeben möchten. Bei einer Tarifumstellung ist grundsätzlich die Kündigungsfrist des bisher genutzten Tarifes einzuhalten, in vielen Fällen verzichten Unternehmen aus Kulanzgründen hierauf. Mobilfunkanbieter berechnen für von ihren Kunden veranlasste Tarifumstellungen häufig ein Tarifwechselentgelt, während die Erhebung eines solchen in der Energieversorgung unüblich ist. Üblicherweise beginnt nach der Tarifumstellung eine erneute Mindestvertragslaufzeit.

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