Tarifvertragsbruch

Ein Tarifvertragsbruch liegt vor, wenn sich ein Tarifvertragspartner nicht an die im Tarifvertrag vereinbarten Regelungen hält. Der auffälligste Tarifvertragsbruch besteht in der Nichtzahlung des vereinbarten Lohnes und kommt in der Praxis selten vor. Wesentlich häufiger ist ein Tarifvertragsbruch in der Form einer den Arbeitnehmer übervorteilenden Einstufung in eine Tarifklasse. Auch die Nichtgewährung der im Tarifvertrag vereinbarten Mitbestimmungsrechte stellt einen Tarifvertragsbruch dar. Von Seiten der Gewerkschaften liegt nach Auffassung der Arbeitgeberverbände bei Warnstreiks häufig ein Tarifvertragsbruch vor, da die vereinbarte Friedenspflicht nicht ausgelaufen ist; diese Sichtweise wird von der Rechtsprechung jedoch nicht unterstützt.

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