Tarifvertragsgesetz

Das Tarifvertragsgesetz wurde für die Bundesrepublik Deutschland erstmals im Jahr 1949 erlassen und regelt den Ablauf von Tarifverhandlungen sowie die Rechte und die Pflichten der jeweiligen Tarifvertragsparteien. Des Weiteren enthält das Tarifvertragsgesetz allgemeine Regeln hinsichtlich der Begründung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen. Zu den Bestimmungen des Tarifvertragsgesetzes gehört auch, dass der Bundesarbeitsminister einen Tarifvertrag als allgemeingültig erklären kann, so dass er auch für Nichtmitglieder der entsprechenden Verbände rechtswirksam wird. Das Tarifvertragsgesetz sieht als Tarifpartner ausdrücklich sowohl Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände als auch einzelne Arbeitgeber sowie Zusammenschlüsse von Gewerkschaften und Arbeitgebern vor.

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