Tarifvertragsparteien

Tarifvertragsparteien sind die an Tarifverhandlungen beteiligten Partner auf Gewerkschaftsseite sowie auf der Seite der Arbeitgeber. Das Tarifvertragsgesetz erlaubt als Tarifvertragsparteien sowohl einzelne Gewerkschaften und Arbeitgeber als auch Arbeitgeberverbände sowie Zusammenschlüsse von Gewerkschaften. In den meisten Fällen werden Tarifverträge für eine Branche innerhalb eines Bundeslandes oder eines Landesteiles abgeschlossen, Tarifverträge für ein Unternehmen werden als Haustarifverträge bezeichnet. Das Aushandeln unterschiedlicher Tarifverträge durch verschiedene in einem Unternehmen vorhandene Gewerkschaften ist medienwirksam, wesentlich häufiger einigen sich die Gewerkschaften aber auf gemeinsame Verhandlungen. Grundsätzlich gelten Tarifverträge nur für die Mitglieder der entsprechenden Tarifvertragsparteien, sie können jedoch als allgemeinverbindlicher Tarifabschluss erklärt werden.

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