Bei einem Tarifwechsel bleiben Verbraucher Kunden ihres bisherigen Anbieters, verändern jedoch die mit dem Vertragsverhältnis verbundenen Bedingungen. Grundsätzlich ist der Tarifwechsel nur nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und der Kündigungsfrist des alten Tarifes möglich, die meisten Leistungserbringer stimmen einem solchen auch vorzeitig zu. Ein Tarifwechsel muss nicht zwingend vom Kunden veranlasst werden, besonders nach der Einführung neuer Tarife versuchen Anbieter häufig, ihre Vertragspartner aktiv von den Vorteilen eines Tarifwechsels zu überzeugen. In der privaten Krankenversicherung ist der Tarifwechsel in den Basistarif grundsätzlich ohne Einhalten einer Frist möglich. Überwiegend im Mobilfunkbereich ist die Erhebung eines Tarifwechselentgelts weiterhin verbreitet.