Teilkündigung

Der Begriff Teilkündigung wird bei Mietverträgen oder Arbeitsverträgen verwendet. Diese Art der Kündigung stellt eine Sonderform dar, wonach nur einzelne Teile eines Vertrags gekündigt werden. Damit Teilkündigungen wirksam sind, muss dieses im Vertrag festgehalten sein. Bei Mietverträgen kann eine Teilkündigung generell nur bei unbefristeten Verträgen eingesetzt werden. Auch bei einer Teilkündigung sind wie bei einer regulären Kündigung gewisse Fristen einzuhalten. Außerdem muss sie schriftlich erfolgen und nachweislich zugestellt werden. Eine Teilkündigung bei Arbeitsverträgen ist rechtlich nicht zulässig, stattdessen gibt es jedoch eine Änderungskündigung. Hier wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, um es anschließend mit geänderten Konditionen fortzuführen. Dies bedeutet in den meisten Fällen, dass den Arbeitnehmer schlechtere Konditionen erwarten.

^