Teilrente

Die Teilrente ist ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung und bezieht sich darauf, dass diese bei vorzeitigem Rentenbeginn nur in Teilbeträgen ausgezahlt wird, wenn der Versicherte die Hinzuverdienstgrenze überschreitet. Dabei wirkt sich bereits eine geringfügige Überschreitung des entsprechenden Betrages stark rentenmindernd aus, wobei die Rentenversicherung neben der vollen Rente lediglich die Zweidrittelrente, die Halbrente und die Drittelrente vorsieht. Eine Teilrente können Versicherte mit entsprechenden Nebenverdiensten generell ab einem Mindestalter von dreiundsechzig Lebensjahren in Anspruch nehmen, zudem steht sie Schwerbehinderten und weiteren in der Rentenversicherung begünstigten Personen ohne Abzüge zu. Dabei steigt das Mindestalter für den Rentenbezug ohne Abschläge für Schwerbehinderte auf fünfundsechzig Jahre an. Nach dem Erreichen der regulären Rentenaltersgrenze wird die Teilrente in eine Vollrente umgewandelt, da dann keine Hinzuverdienstgrenzen mehr zu beachten sind.

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