Der Begriff Teilzahlungskredit ist ein Synonym für das Teilzahlungsdarlehen, gebräuchlicher ist die Bezeichnung des Ratenkredites oder Ratendarlehens. Bei einem Teilzahlungskredit vereinbart der Kreditnehmer die Rückzahlung der Kreditsumme in gleichbleibend hohen Raten, welche sich aus einem Tilgungsanteil und einem Zinsanteil zusammensetzen. Üblich ist bei Teilzahlungskrediten die monatliche Begleichung der vereinbarten Kreditraten, diese kann aber auch durch andere Zeiträume wie die quartalsweise Ratenzahlung ersetzt werden. Banken können Teilzahlungskredite nur kündigen, wenn ihre Kunden mit mindestens zwei Raten in Rückstand liegen und der Betrag der Rückstände zudem einen gesetzlich geregelten Mindestanteil am ursprünglichen Kreditbetrag erreicht. Im Sprachgebrauch hat sich die Verwendung des Begriffes Teilzahlungskredit vornehmlich für über einen Händler vermittelte Bankkredite entwickelt.