Ein Teilzahlungskaufvertrag fasst einen Kaufvertrag und den Vertrag über die Teilzahlung zusammen. Er kommt bei Bestellungen unter Angabe der Ratenzahlung als Zahlungswunsches automatisch zustande, sofern der Lieferant die Ware liefert. Sollte der Kunde ausdrücklich die Ratenzahlung als Zahlungswunsch angeben und der Verkäufer diese dem konkreten Besteller nicht gewähren, kommt gewöhnlich zunächst kein Kaufvertrag zustande; er kann dem Kunden jedoch anbieten, die Ware gegen sofortige Bezahlung zu liefern. Neben der Bezeichnung des bestellten Gegenstandes enthält der Teilzahlungskaufvertrag Angaben zum Grundpreis, zum für die Teilzahlung gezahlten Aufpreis und zum sich daraus ergebenden effektiven Jahreszins. Händler können auf die Vereinbarung eines Zinsaufschlages im Teilzahlungskaufvertrag verzichten.