Teilzahlungsrechnung

Bei einer vereinbarten Teilzahlung erstellt der Verkäufer eine Rechnung, aus welcher die Fälligkeiten der einzelnen Raten hervorgeht. Der Kunde kann die entsprechenden Beträge nach seiner Wahl überweisen oder dem Verkäufer eine Einzugsermächtigung erteilen. Der gesonderte Versand einer nur auf die einzelne Rate bezogenen Teilzahlungsrechnung zu jedem einzelnen Fälligkeitstermin ist nicht mehr üblich. Grundsätzlich versehen Verkäufer ihre Teilzahlungsrechnungen mit einem Eigentumsvorbehalt bis zum vollständigen Rechnungsausgleich. Aus der Teilzahlungsrechnung geht sowohl der Grundpreis der bestellten Waren als auch der Teilzahlungspreis hervor. Des Weiteren weist die Teilzahlungsrechnung den effektiven Jahreszinssatz für die Zahlungsvereinbarung aus. Für den Verkäufer entsteht mit dem Erstellen der Teilzahlungsrechnung eine Forderung, deren Höhe mit jeder Zahlung abnimmt.

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