Teilzahlungsvereinbarung

Im Rahmen einer Teilzahlungsvereinbarung legen Gläubiger und Schuldner fest, in welchen Raten eine Rechnung beziehungsweise eine bestehende Schuld ausgeglichen werden soll. Eine Teilzahlungsvereinbarung wird üblicherweise zeitgleich mit dem Kaufvertrag geschlossen, der spätere Abschluss einer solchen ist ebenfalls möglich. Eine zunehmend wichtiger werdende Sonderform der Teilzahlungsvereinbarung stellt die Erlaubnis zur Ratenzahlung der Strom- oder Gasrechnung dar. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei jedoch um ein Entgegenkommen des Energielieferanten, so dass dieser die Vereinbarung im Gegensatz zu normalen Teilzahlungskrediten bereits bei einem verspäteten Zahlungseingang widerrufen kann. Eine Teilzahlungsvereinbarung muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, bei Bestellungen entsteht eine solche durch die Angabe des gewünschten Zahlungsverfahrens und die anschließende Warenlieferung.

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