Teilzahlungsvertrag

Ein Teilzahlungsvertrag regelt die Höhe und den Fälligkeitstermin zu zahlender Raten. Der Abschluss eines Teilzahlungsvertrages nach erfolgter Lieferung und nach der Rechnungserstellung ist möglich und in einigen Bereichen wie Ratenzahlungsvereinbarungen für Energierechnungen üblich. Im Warenhandel erfolgt der Abschluss eines Teilzahlungsvertrages üblicherweise zugleich mit dem Kaufvertrag, indem der Kunde die Ratenzahlung als Zahlungswunsch angibt und der Händler die Bestellung ausliefert. Der Teilzahlungsvertrag enthält neben Informationen zu den Fälligkeitsterminen der einzelnen Raten und zur Ratenhöhe Angaben zum effektiven Jahreszinssatz, sofern der Gläubiger für die Vereinbarung der Teilzahlung Zinsen berechnet. Verbraucher nehmen häufig entgegen der rechtlichen Situation nur nachträgliche Ratenzahlungsvereinbarungen als Teilzahlungsverträge wahr.

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