Teilzahlungszuschlag

Der Teilzahlungszuschlag ist der Mehrpreis, welchen ein Händler für die Vereinbarung einer Ratenzahlung berechnet. Viele Versandhändler berechnen den Teilzahlungszuschlag als Aufpreis zum Verkaufspreis und erheben je nach Anzahl der Monatsraten unterschiedliche Zuschläge. Die gesetzlichen Vorgaben verpflichten sie zusätzlich, den pauschalen Teilzahlungszuschlag in den für die jeweilige Laufzeit zutreffenden effektiven Jahreszinssatz umzurechnen. Der Verzicht auf einen Teilzahlungszuschlag ist möglich. Einige Händler bieten generell zuschlagfreie Teilzahlungen an, während andere Unternehmen den Verzicht auf einen Teilzahlungszuschlag als zeitweise Werbemaßnahme nutzen. In den meisten Fällen sind Teilzahlungszuschläge niedriger als ein günstiger Bankkredit, zudem benötigt der Käufer bei einer Teilzahlung neben dem Händler keinen zweiten Ansprechpartner für die Kreditaufnahme.

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