Teilzeitarbeit

Nach dem Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, das Recht dazu ist nicht nur bestimmten Personengruppen vorbehalten. In jedem Fall haben Arbeitnehmer, die mehr als 6 Monate in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben bei einem Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern ein Anrecht auf Teilzeit. Die Beantragung von Teilzeit kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen, muss dem Arbeitgeber jedoch mindestens 3 Monate vorher mitgeteilt werden. Dabei ist auch eine Angabe dazu erforderlich, wie die Arbeitszeit zukünftig eingeteilt werden sollte. Der Arbeitgeber muss einer Reduzierung auf Teilzeitarbeit nicht zustimmen, wenn dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist.

^