Termingeschäfte sind Geschäfte, bei welchen die Erfüllung zeitverzögert gegenüber dem Vertragsabschluss zu erfolgen hat. Termingeschäfte können sowohl Liefergeschäfte als auch Börsengeschäfte sein. Zu unterscheiden sind das bedingte und das unbedingte Termingeschäft. Bei einem unbedingten Termingeschäft wird die Ausführung des Vertrages zum festgesetzten Zeitpunkt definitiv vereinbart, während bei einem bedingten Termingeschäft dem Vertragsschuldner die Wahl bleibt, sein Bezugsrecht auszuüben oder auf dieses zu verzichten. Typische Termingeschäfte sind Futures an der Börse sowie Forwards außerhalb der Börse. Termingeschäfte können zur Absicherung anderer Börsengeschäfte vorgenommen werden, häufig dienen sie auch der Spekulation. Termingeschäfte werden auch als Zeitgeschäfte bezeichnet.