Terminpreis

Im weiten Sinn bezeichnet der Terminpreis einen zwischen Vertragspartnern für die Lieferung eines wirtschaftlichen Gutes in der Zukunft fest vereinbarten Preis. Im engeren Sinn meint der Terminpreis einen außerbörslich zwischen den Marktteilnehmern ausgehandelten Preis bei einem Termingeschäft. Aus volkswirtschaftlicher Sicht bildet sich der Terminpreis auf Grund der erwarteten Nachfrage und des erwarteten Angebotes zum Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung. Während sich der Terminkurs an der Börse bildet, vereinbaren die Vertragspartner einen Terminpreis für jeden Einzelfall und somit Terminhandel gesondert. Traditionell ermöglichte der Terminpreis den beteiligten Vertragspartnern, frühzeitig einen verbindlichen Preis für eine spätere Lieferung zu vereinbaren und auf diese Weise sicher kalkulieren zu können.

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