Terminsatzgeschäft

Ein Terminsatzgeschäft gehört zu den Finanzinnovationen und wird häufig mit dem englischen Begriff Forward Rate Agreement bezeichnet. Terminsatzgeschäfte und andere Finanzinnovationen sollten früher die Steuerpflicht umgehen, indem sie statt Zinsen einen Kursgewinn zahlten. Da der Verkaufskurs jedoch bereits beim Kauf des Agreements festgelegt war, änderte der Gesetzgeber die Bestimmungen sehr schnell und stufte Gewinne aus Terminsatzgeschäften als Zinsgewinne ein. Heute ist es hinsichtlich der Steuerpflicht ohnehin unerheblich, ob Einnahmen aus Kursgewinnen oder aus Zinsen resultieren. Kennzeichnend für das Terminsatzgeschäft ist, dass sie der Absicherung von Zinsrisiken dienen und dass zunächst kein Kapitaltransfer stattfindet.

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