Tilgungsvereinbarung

Eine Tilgungsvereinbarung lässt sich als nachträgliche Ratenvereinbarung bezeichnen. Sie wird getroffen, wenn der Schuldner eine bereits erstellte Rechnung entgegen der ursprünglichen Vereinbarung nicht in einem Betrag bezahlen kann. Energielieferanten bezeichnen ebenso wie viele andere Unternehmen die Tilgungsvereinbarung als Vereinbarung zur Ratenzahlung. Ein wesentlicher Unterschied zwischen einer echten Ratenzahlung, welche bereits bei der Lieferung vereinbart wird, und einer nachträglichen Tilgungsvereinbarung stellt die rechtliche Situation bei der Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung dar. Während bei der eigentlichen Ratenzahlung vor deren Kündigung zumindest eine Mahnung erforderlich ist, kann der Gläubiger eine Tilgungsvereinbarung grundsätzlich beim ersten Zahlungsverzug als gescheitert erklären.

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