Todesfallvorsorge

Die Todesfallvorsorge umfasst im weiten Sinn alle für das eigene Ableben getroffenen Vorkehrungen und schließt somit das Vorhandensein eines formgerechten Testaments ein. Im engeren Sinn ist mit der Todesfallvorsorge die finanzielle Vorsorge gemeint. Diese setzt sich aus der Deckung der Beerdigungskosten und der Bestreitung des künftigen Lebensunterhalts der Hinterbliebenen zusammen. Eine nur auf die Kosten der Bestattung ausgerichtete Todesfallvorsorge stellt der Abschluss einer Sterbegeldversicherung dar, während die Lebenshaltungskosten der Angehörigen durch eine Risiko-Lebensversicherung sowie durch eine Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit abgesichert werden können. Auch die Erteilung einer Kontovollmacht für den Todesfall oder über den Tod hinaus bildet einen Bestandteil der Todesfallvorsorge.

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